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Kanton Bern reagiert auf Bundesgericht bezüglich Zwangsmassnahmen
Gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts müssen die Berner Behörden einen 18-jährigen Liberianer freilassen, der in Ausschaffungshaft genommen wurde. Für eine Inhaftierung braucht es demnach konkrete Anzeichen dafür, dass die betreffende Person beabsichtige unterzutauchen. Gisela De Thomas von der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern mit einer Stellungnahme.
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