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Kanton Freiburg entwirft neues Justizgesetz
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Kanton Freiburg entwirft neues Justizgesetz

Die Kantonsregierung verabschiedet den Entwurf zum neuen Justizgesetz zu Handen des Parlaments. Das Gesetz umfasst die kantonalen Bestimmungen über die Gerichtsorganisation und die Anwendungsbestimmungen zu den eidgenössischen Strafprozessordnungen. Inhaltlich regelt es den Wechsel zum Staatsanwaltschaftsmodell und will Familiengerichte einführen.

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