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Kanton Freiburg erhält ein Sport-Gesetz
Der Freiburger Grosse Rat berät ein neues Sport-Gesetz, welches bisherige Erlasse zusammenfasst. Förderung erhalten sollen der freiwillige Schulsport, der Freizeitsport, der Leistungssport im Nachwuchs (nicht aber bei den Erwachsenen); auch Sportanlagen und Sportanlässe soll der Kanton unterstützen, insbesondere überregionale Anlässe.
Nicht erfasst vom Sportgesetz ist der Schulsport, dieser ist im Schulgesetz und mit den Lehrplänen geregelt. Das Freiburger Sport-Gesetz soll die Grundlage werden für die Ausarbeitung eines kantonalen Sport-Konzeptes.
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