Kanton Wallis will Einsprachefristen vereinheitlichen
Das Walliser Kantonsparlament hat heute den Beschluss gefasst auf eine entsprechende Gesetzesänderung einzutreten und die Einsprachefristen bei Bauvorhaben auf 30 Tage zu vereinheitlichen. Dieser Schritt geschieht nicht ganz freiwillig. Der Kanton Wallis reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil, welches eine nur 10-tägige Einsprachefrist für unbedeutende Bauvorhaben als bundesrechtswidrig bezeichnet. Das Bundesrecht schreibt ein Minimum von 20 Tagen vor.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen