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Kanton Wallis will Einsprachefristen vereinheitlichen
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Kanton Wallis will Einsprachefristen vereinheitlichen

Das Walliser Kantonsparlament hat heute den Beschluss gefasst auf eine entsprechende Gesetzesänderung einzutreten und die Einsprachefristen bei Bauvorhaben auf 30 Tage zu vereinheitlichen. Dieser Schritt geschieht nicht ganz freiwillig. Der Kanton Wallis reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil, welches eine nur 10-tägige Einsprachefrist für unbedeutende Bauvorhaben als bundesrechtswidrig bezeichnet. Das Bundesrecht schreibt ein Minimum von 20 Tagen vor. 

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