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Keine Verkehrsmittelbestimmung für die Berner Verwaltung
Im Kampf gegen die Luftverschmutzung hat der Berner Stadtrat 1991 der Beamtenschaft durch eine Gesetzesbestimmung verbieten wollen, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Nun hat das Bundesgericht in Lausanne jedoch bestimmt, dass der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit gehört und deshalb wird das Gesetz nicht in Kraft treten.
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