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Kreisgericht Aarberg BE: Zuchthaus und Gefängnis für die Zihlbrücke-Schläger

Im November 2001 wurde ein Wachmann von einer elfköpfigen Schlägergruppe schwer verletzt. Das Kreisgericht in Aarberg ahndete diesen Fall nun mit Zuchthaus- und Gefängnisstrafen von 5 Jahren bis 16 Monaten bedingt. Die zwei Hauptangeklagten wurden der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen.

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