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Soll eine Vertrauensperson bei Kindsbefragungen dabei sein?
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Kritik an Praxis der Kindsbefragung bei sexuellem Missbrauch

Ein Gesetz sorgt im Kanton Bern für Kritik. Wird ein Kind wegen mutmasslich sexuellem Missbrauch befragt, darf eine Vertrauensperson dabei sein. Eine betroffene Mutter, zwei Anwältinnen und die Opferhilfe kritisieren, man werde im Kanton Bern zu wenig auf das Recht hingewiesen.

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Weiter in der Sendung:

  • In Zeiten von Netflix und Co: In der Stadt Freiburg wird das alte Kino Corso wiedereröffnet. Kann das funktionieren? Und was sagt die Konkurrenz, die mit sinkenden Eintritten kämpft?
  • Anklage erhoben: Dem Gründer der Tanzkompanie Interface werden unter anderem Freiheitsberaubung, Entführung, sexuelle Nötigung sowie versuchte Vergewaltigung vorgeworfen.
  • Lebenslange Freiheitsstrafe: Ein Freiburger Landwirt ist vom Strafgericht des Greyerzbezirks wegen Mordes verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte gestanden, im März 2020 zwei Männer kaltblütig erschossen zu haben.

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