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Laufental-Abstimmung: Schriftliche Begründung des...

Die Laufental-Abstimmung muss bekanntlich wiederholt werden. Das entschied das Bundesgericht im letzten Dezember [1988]. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Reaktion des bernischen Staatsschreibers Kurt Nuspliger.

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