Zum Inhalt springen

Lex Friedrich in Zweisimmen - Lockerung

Die Lex Friedrich regelt den Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum durch Personen im Ausland. Im Juni 1995 soll das Schweizer Stimmvolk über Lockerungen der Lex Friedrich entscheiden. Aber es gibt von Kanton zu Kanton und von Ferienort zu Ferienort Unterschiede in der Umsetzung des Gesetzes. In Zweisimmen wird heute Abend darüber entschieden, wie willkommen in Zukunft ausländische Zweitwohnungskäufer sind.

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»