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Lockerung Arbeitsverbot Asylsuchende Kanton Bern

Das Arbeitsverbot, welches vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Kiga am 1.1.1985 in Kraft gesetzt wurde, wird weiter gelockert. Neu können alle, welche vor Ende 1984 eingereist sind, eine Arbeitsbewilligung erhalten, sofern keine einheimische Arbeitskraft zur Verfügung steht.

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