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Das Freiburger Kantonsparlament verabschiedet das Gesetz zum Schutz für Prostituierte. Sex-Arbeiterinnen müssen sich nun aber bei der Polizei anmelden.
Das Freiburger Kantonsparlament verabschiedet das Gesetz zum Schutz für Prostituierte. Sex-Arbeiterinnen müssen sich nun aber bei der Polizei anmelden.