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Neue Hochgebirgsbahn im Wallis

Der Bundesrat hat eine Beschwerde der Stiftung für Landschaftsschutz gegen eine Konzessionserteilung an die Wiler-Lauchernalp-Bahn abgewiesen und stützt damit einen Entscheid des UVEK. Folglich dürfen die Bergbahnen eine Umlaufkabinenbahn auf den 3100 Meter hohen Hockenhorngrat bauen. Das Erschliessen des Hochgebirges ist nur in grösseren Fremdenverkehrsorten möglich; die Region Lötschental / Kandersteg kann als solche angeschaut werden. Damit bleibt dieser Entscheid eine Ausnahme und gilt nicht als Präjudiz für die Erschliessung von anderen Hochgebirgsstellen. Als Gegenleistung müssen naturschützerische Ausgleichsmassnahmen getroffen oder 75000 Franken an ein entsprechendes BUWAL-Projekt bezahlt werden.

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