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Neue Kantonsverfassung Bern: Gleichstellung von Mann und Frau
Am 6. Juni [19930606] stimmt das Berner Stimmvolk über eine neue Kantonsverfassung ab. Neu wird auch die Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung festgeschrieben, und nicht nur in einem abstrakten Artikel, sondern dass konkret das gleiche Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen und Ämtern bestehe wie auch zu Ausbildungen. Weiter anerkennt die neue Verfassung, dass allein die rechtliche Gleichstellung noch nicht genüge, und sie verpflichtet den Kanton und die Gemeinden zu Förderungsmassnahmen. Damit würde die Kantonsverfassung konkreter als die Bundesverfassung werden, was die eidgenössische Beauftragte für Gleichstellung begrüsst. Sie führt Beispiele aus anderen Ländern und Kantonen an, um für den in der Verfassung verankerten Förderungsauftrag zu argumentieren.
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