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Neue Kantonsverfassung Bern: Sozialrechte und Sozialziele

Am 6. Juni [19930606] stimmt das Berner Stimmvolk über eine neue Kantonsverfassung ab, unter vielem anderen werden auch neue Sozialrechte und Sozialziele definiert. So steht beispielsweise neu, dass auch in Notlagen ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben besteht. Neben diesem Grundsatzartikel werden für den Kanton und die Gemeinden Sozialziele definiert, welche verfolgt werden sollen, solange die finanziellen Mittel dafür ausreichen. Die linke Seite im Grossen Rat ist erfreut über die Ziele, aber auch enttäuscht darüber, dass beispielsweise die materielle Sicherheit von Frauen vor und nach der Geburt als Sozialrecht vom Grossen Rat abgelehnt wurde, und auch darüber, dass die Ziele nur nach Möglichkeit zu erfüllen seien. Die Freisinnigen sind kritisch eingestellt gegenüber garantierten Sozialrechten, aber sind in dieser Hinsicht zufrieden mit der neuen Kantonsverfassung.

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