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Neues Beamtengesetz Wallis

Am 1.August tritt das neue Gesetz in Kraft. Neuerungen betreffen die Regelung der Nebenbeschäftigungen von Beamtinnen und Beamten, die Möglichkeit zur Wahl in öffentliche Ämter und die Bewilligungspflicht beim Informationsaustausch.

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