Der Kanton Wallis hat die Kinderbetreuung im Jugendgesetz, das am 1. Juni in Kraft tritt, neu geregelt. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden ab dem 1. Januar 2002 dafür zu sorgen, dass alle Eltern, die das wünschen, einen Tagesplatz für ihre Kinder erhalten. Der Beitrag geht der Frage nach, wie das konkret realisiert werden soll und wer für die Mehrkosten aufkommt.
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Neues Jugendgesetz im Kanton Wallis garantiert Krippenplätze
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