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Problem Erbenruf

Das Auffinden der Erbinnen im Ausland erweist sich oft als sehr schwierig. Publikationen in Amtsblättern müssen für unauffindbare Nachkommen 1 Jahr lang aufrecht erhalten werden. Erst dann kann das Erbverfahren abgeschlossen werden. Umgekehrt können auch mutmassliche Erben eine Verschollenheitsanzeige beantragen, wenn sie vermuten, dass das Erbe einer verstorbenen Person vorhanden sei.

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