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Reaktionen auf Lex-Friedrich-Entscheid in den Kantonen Wallis und Bern

Nach der Ablehnung der Lockerung der Lex Friedrich herrscht im Kanton Wallis grosse Enttäuschung. Nun lehnt sich die Walliser Regierung gegen den nationalen Entscheid auf, indem sie eine Aufstockung des Kontingents von Wohnungsobjekten, die an Ausländer verkauft werden können, beantragt. Das Kontingent soll von 310 auf 475 Einheiten vergrössert werden. Im Kanton Bern ist die Situation anders. In einigen Gemeinden, in denen Liegenschaften an Ausländer verkauft werden, denkt man gar an noch grössere Restriktionen, so beispielsweise im Saanenland.

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