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Restaurant-Verbot für Asylbewerbende

Im Gurnigelbad dürfen Asylsuchende das im selben Haus wie ihre Unterkunft liegende Restaurant nicht betreten. Grund dafür sind die wirtschaftlichen Interessen des Wirtes, welcher vom Tourismus abhängig ist. Das Bundesamt für Flüchtlinge BFF ist informiert und mit dem Verbot einverstanden.

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