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Revision Berner Schulgesetz

Nach nur sechs Jahren muss das bernische Volksschulgesetz überarbeitet werden, dabei sollen verschiedene Erlasse in das Gesetz einfliessen. Die Integration in Regelklassen soll mit zustäzlicher professioneller Hilfe für die Lehrpersonen gefördert werden. Neu sollen schwierige Schulkinder in Ausnahmefällen während bis zu zwölf Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden können.

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