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Roland Seiler zum Heilmittelkonkordat im Kanton Bern
Die Arzneimittelkontrolle regeln die Kantone mit einem Konkordat und dieses wird von der IKS, der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, betrieben. Falls etwas geändert werden soll, müssen alle Kantone ihre Zustimmung geben. Daher hat auch der bernische Grosse Rat heute wieder Ja gesagt zu diesem Konkordat, allerdings mit wenig Begeisterung und mit einer Einschränkung. Das Konkordat soll nur bis ins Jahr 2000 gelten, bis dann will der Kanton Bern eine Bundeslösung. Welche Auswirkungen das Konkordat auf die Konsumentinnen und Konsumenten hat, dazu das Gespräch mit SP-Grossrat und Konsumentenschützer Roland Seiler.
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