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Über 1100 Berner Bauern impfen ihr Vieh dieses Jahr nicht gegen Blauzungenkrankheit.
Nur ein kleiner Teil des Detailhandels hält sich an die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages, der im Kanton Bern seit drei Jahren gilt. Detailhandelsangestellte sollen nun mindestens 3150 Franken verdienen. Die Kantonale Arbeitsmarktkommission legt diese Lohnuntergrenze fest.
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Über 1100 Berner Bauern impfen ihr Vieh dieses Jahr nicht gegen Blauzungenkrankheit.