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Umsetzung Opferhilfegesetz Kanton Bern

Seit Anfang Jahr ist das neue Opferhilfegesetz in Kraft, das unter anderem besagt, dass auf Wunsch des Opfers bei Gericht immer auch eine Richterinnen oder ein Richter des gleichen Geschlechts mitentscheidet. Dies kommt besonders Frauen zugute. Das Obergericht Bern setzt das Gesetz so um, dass in diesen Fällen bei Kollegialgerichten immer beide Geschlechter vorhanden sein müssen, aber bei Gerichten mit Einzelrichtern oder Einzelrichterinnen nichts unternommen werden muss oder kann. Verschiedene Frauenrechtsorganisation kritisieren diese Auslegung und auch das Eidgenössischen Justizdepartements weist darauf hin, dass das Obergericht Bern damit gegen die Intention hinter dem Gesetz handelt. Der Kanton Wallis legt das Gesetz so aus, dass bei Einzelgericht nötigenfalls der Richter oder die Richterin ausgetauscht wird. [Zitat Opferhilfegesetz]

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