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Umstrittener Bundesgerichtsentscheid im Sprachenstreit in der Stadt Freiburg

Wer als deutschsprachige Person in der Stadt Freiburg einen Verkehrsunfall verursacht, muss damit rechnen, dass sie sich auf Französisch erklären muss - zumindest dann, wenn die andere Person französischsprachig ist. So entschied heute das Bundesgericht.

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