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Urteil Hypothekarzinsüberwälzung Kanton Bern

Im Kanton Bern häufen sich aufgrund der Senkung des Hypothekarzinssatzes die Gesuche nach einer Mietzinsreduktion. Das wegweisende Urteil eines Berner Einzelrichters macht nun geltend, dass eine Mietzinssenkung bereits auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gewährt werden müsse. Die konservativ zurückhaltende Praxis einiger Immobiliengesellschaften ist somit nicht gesetzeskonform.

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