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Urteil im Streit um das Gedicht "Jutzet und singet"

Geldbusse für den Mundartdichter Franz Aebischer wegen übler Nachrede durch das Gedicht "Jutzet und singet", das er exakt vor den kantonalen Erneuerungswahlen 1981 geschrieben hat und das auf den Kandidaten Erwin Jutzet hinweist, respektive gegen den Oberamtmann interpretiert werden kann.

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