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Urteil zur Bebauung für den Freestyle Weltcup auf der Mägisalp
Das Verwaltungsgericht vom Kanton Bern hat die Beschwerden vom Organisationskomitee des Freestyle Weltcups auf der Mägisalp, gegen die Anzeigen, Beschwerden und Verfügungen der Gemeinde und Baudirektion abgewiesen. Grund für die Anzeigen der Gemeinde, war die Herrichtung und Planierung des Geländes durch das Organisationskomitee, ohne eine gültige Baubewilligung. Somit wurden das Benützungs-Verbot für internationale Anlässe, sowie der Baustopp und die Wiederherstellungsverfügung als rechtens erklärt. Das Organisationskomitee hofft jedoch trotzdem auf eine Aufhebung in Zukunft, sodass der Grossanlass trotzdem stattfinden kann. Die Parteien prüfen nun verschieden Lösungen, wie etwa Ersatzpflanzungen für die bebaute Fläche vorzunehmen.
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