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Verwaltungsgericht Bern: Wer Stipendien erhält, kriegt keine...

Mit einem Grundsatzurteil brachte das bernische Verwaltungsgericht heute einmal mehr Licht in den Wirrwarr der Fürsorgestipendien und Zuschussgesetzgebung. Wer studiert und Stipendien bezieht, kann sich den Rest seiner Lebenshaltungskosten nicht via Fürsorgebeiträge und Zuschüsse der Öffentlichen Hand holen.

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