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Verwaltungsgericht Kanton Bern: Regenwasser im Bach ist nicht...
Das Verwaltungsgericht schafft Klarheit: Regenwasser ist nicht in jedem Fall gebührenpflichtiges Abwasser und ein Bach ist nicht von vorneherein ein Teil der Kanalisation. Damit gewinnt der Kanton Bern einen Streit gegen die Gemeinde Münsingen.
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