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09.04.2026, 12:03 Uhr Walliser Staatsanwältinnen müssen nicht in Ausstand treten

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana hat das Walliser Kantonsgericht ein Ausstandsbegehren gegen mehrere Staatsanwältinnen abgelehnt. Es seien keine gravierenden Fehler festgestellt worden. Das Gesuch kam von einem der Opferanwälte.

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Weiter in der Sendung:
· Die Matterhorn-Gotthard-Bahn bestellt weitere Züge bei Stadler Rail.
· Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Die Schadensumme hat sich fast halbiert.

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