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Walliser Staatsrat prüft Konsequenzen eines Gerichtsentscheids...
Das Walliser Verwaltungsgericht gab der Stiftung für Landschaftsschutz recht, welche sich dagegen wehrte, dass landwirtschaftliche Gebäude ausserhalb von Bauzonen zu Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat nun eine Kommission eingesetzt, um die Konsequenzen des Gerichtsentscheids genau zu prüfen und anschliessend dem Kommissionsbefund entsprechend zu handeln.
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