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In Berggebieten können Einliegerwohnungen gebaut und vermietet werden - nach einem Urteil des Bundesgerichts zu einem Fall in Zermatt
KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER
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Zweitwohnungen in Zermatt möglich - dank Einlegerwohnungen

Das Bundesgericht hat entschieden: Trotz Zweitwohnungs-Gesetz dürfen in Berggebieten Einliegerwohnungen gebaut und vermietet werden. Voraussetzung ist, dass eine einheimische Person als Gastgeber in der Erstwohnung lebt. Keine Rolle spielt, ob die Einliegerwohnung kleiner ist als die Erstwohnung.

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Weiter in der Sendung:

  • Im Kanton Freiburg könnten mittelfristig mehr als die Hälfte der Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zugehen.
  • Die Stadtregierung von Bern arbeitet neu mit dem Israelitischen Gemeindebund zusammen: Sie will über antisemitische Vorfälle informiert sein.

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