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Zwischennutzung von leerem Wohnraum in Bern

Nachdem es im Frühling 1993 zu mehreren Hausbesetzungen kam, hat der Berner Gemeinderat der Finanzdirektion den Auftrag gegeben, abzuklären, wie leerer Wohnraum zwischengenutzt werden kann. Heute wurde dazu ein Rechtsgutachten vorgestellt. Für Zwangsmassnahmen für eine Zwischennutzung gäbe es keine rechtliche Grundlagen, man setze also weiterhin auf Verhandlungen und Diskussionen zwischen Besitzenden und Zwischennutzenden. Dabei wird an den guten Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer appelliert. Die Stadt soll dabei eine vermittelnde Rolle einnehmen.

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