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Zwischennutzungen und Hausbesetzungen in Genf und Lausanne
In Genf wurde vor zwei Jahren eine Initiative angenommen, die dem Staat das Recht gibt, leerstehende Häuser und Wohnungen zu vermieten. Wenn eine Wohnung ohne einen legitimen Grund für mehr als drei Monate leer steht, kann der Staat intervenieren. Der Staat vermietet dann die Wohnung zu einem selber festgesetzten Preis und liefert die Miete dem Wohnungseigentümer oder der Wohnungseigentümerin ab. Da nun aber die neue bürgerliche Regierung das Gesetz umsetzen soll, wird es das Gesetz wohl schwer haben. In der Stadt Lausanne haben Häuserbesetzende einen Verein gegründet, der von der Stadt unterstützt wird. Dieser Verein schliesst dann mit den Häuserbesitzenden einen Vertrag für eine Zwischennutzung ab.
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