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Bündner NFA bleibt ein Fall für die Richter

Die vom Bündner Verwaltungsgericht abgewiesene Beschwerde gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs NFA wird ans Bundesgericht weiter gezogen. Dies teilte der Beschwerdeführer, CVP-Grossrat Vincent Augustin, am Mittwoch mit. Die am 7. März 2010 geplante kantonale Abstimmung findet jedoch wie geplant statt.

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