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Eigenmietwert soll nicht ersatzlos gestrichen werden
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Eigenmietwert soll nicht ersatzlos gestrichen werden

Die vom Bund geplante Abschaffung des Eigenmietwerts für Haus- und Wohnungsbesitzer hätte für den Kanton und Tourismusgemeinden gravierende Folgen. Weil auch Zweitwohnungsbesitzer keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssten, gäbe es Steuerausfälle von insgesamt 57 Mio. Franken. Bündner Regierung und Parlamentarier fordern daher Kompensationsmassnahmen.

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