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Das Regionalgericht in Scuol hat den angeklagten Bauführer im Fall Spöl freigesprochen. Die Bündner Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, die Baustelle zu wenig kontrolliert und die Arbeiter ungenügend instruiert zu haben. In der Summe waren die Beweise für das Gericht zu wenig überzeugend.
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