Streitender Taxipassagier muss Polizeirechnung nicht bezahlen
Die Schlichtung eines Streits um die Gebühr für eine Taxifahrt muss ohne Kantonspolizisten möglich sein. Das sagt das Bündner Verwaltungsgericht. Deshalb darf die Kantonspolizei dem streibaren Taxipassagier auch keine Rechnung für einen Sondereinsatz schicken.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen