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Streitender Taxipassagier muss Polizeirechnung nicht bezahlen

Die Schlichtung eines Streits um die Gebühr für eine Taxifahrt muss ohne Kantonspolizisten möglich sein. Das sagt das Bündner Verwaltungsgericht. Deshalb darf die Kantonspolizei dem streibaren Taxipassagier auch keine Rechnung für einen Sondereinsatz schicken.

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