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Verwaltungsgerichtspräsident verstösst gegen Bundesverfassung

Der oberste Verwaltungsrichter hat die Begründung eines Urteils nachträglich eigenmächtig geändert. Laut Bundesverfassung ist dies nur nach Rücksprache mit den beiden anderen Richtern des Dreiergremiums zulässig. Das Verwaltungsgericht erklärt, das Urteilsdispositiv habe «keine Änderung erfahren».

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