Das Verfahren des Kantonalen Untersuchungsrichteramts Thurgau hat den Verdacht auf Verletzung der sexuellen Integrität Minderjähriger im strafrechtlichen Grenzbereich erhärtet. Die fortgeschrittenen Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau ermöglichten die Entlassung nach rund einem Monat Untersuchungshaft.
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