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Ab heute gelten in Innerrhoden andere Gülle-Bestimmungen

Ab dem 1. März gelten im Kanton Appenzell Innerrhoden für Bäuerinnen und Bauern neue Bestimmungen, wann gedüngt werden darf und wann nicht. Neu gibt es im Dezember und Januar eine Sperre. Hinzu kommt mehr Eigenverantwortung für die Bauern – auf Initiative des Bauernverbands.

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