Zum Inhalt springen

Header

Audio
Abstimmungsgegener dürfen nicht ins Abstimmungsbüchlein
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 44 Sekunden.
Inhalt

Abstimmungsgegener dürfen nicht ins Abstimmungsbüchlein

Im Thurgau dürfen die Gegner der Abstimmung über die Neueinteilung des Kantons ihre Argumente nicht im offiziellen Abstimmungsbüchlein publizieren. Das Gesetz sieht bei Verfassungsänderungen bloss die Botschaft der Regierung vor. Die Abstimmungsgegner akzeptieren dies, sind aber ganz und gar nicht erfreut.

Mehr von «Regionaljournal Ostschweiz»