Abstimmungsgegener dürfen nicht ins Abstimmungsbüchlein
Im Thurgau dürfen die Gegner der Abstimmung über die Neueinteilung des Kantons ihre Argumente nicht im offiziellen Abstimmungsbüchlein publizieren. Das Gesetz sieht bei Verfassungsänderungen bloss die Botschaft der Regierung vor. Die Abstimmungsgegner akzeptieren dies, sind aber ganz und gar nicht erfreut.
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