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Auch ganze Rudel sollen in Zukunft abgeschossen werden dürfen.
Keystone/Dawn Villella
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Angepasste Jagdverordnung kommt gut an

Wölfe dürfen ab dem 1. Dezember auch abgeschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Das hat der Bundesrat gestern Mittwoch bekannt gegeben und die Jagdverordnung entsprechend angepasst. In den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Glarus kommen die Änderungen gut an.

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