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Der Kanton St. Gallen darf im ehemaligen Untersuchungsgefängnis in Bazenheid keine Ausschaffungshäftlinge mehr inhaftieren. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Anlage sei für eine längere Haft nicht geeignet. Bis es 2027 in Altstätten Plätze gibt, wird auf das Flughafengefängnis ausgewichen.
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