Bald Klarheit bei Bündner Erbschaftssteuer
Seit 2008 gibt es in Graubünden keine Erbschaftssteuer mehr. Für Erbvorbezüge verschickte die Bündner Steuerverwaltung aber weiterhin Rechnungen. Dies wurde ihr vom Verwaltungsgericht untersagt und das Bundesgericht ist jetzt nicht weiter darauf eingetreten. Damit dürfte klar sein: der Kanton muss auf diese 30 Millionen Franken verzichten.
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