Baugesetz von Rothenbrunnen sorgt für rote Köpfe
Wer im Bündner Dorf Rothenbrunnen Bauland besitzt, muss diesen Boden in den nächsten 10 Jahren überbauen oder verkaufen. Geschieht nichts, kann die Gemeinde ihn zum Verkauf zwingen, falls ein öffentliches Interesse nachgewiesen ist und die Massnahme verhältnismässig ist. Scharfe Kritik für das neue Baugesetz gibt es von der Bündner FDP und den Hauseigentümern - die Rede ist von einer Enteignungsklausel.
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