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Baumhaus muss verkleinert werden
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Baumhaus muss verkleinert werden

Der Besitzer des St. Galler Baumhauses, das seit Jahren für Schlagzeilen sorgt, ist mit seinem Revisionsantrag vor dem Bundesgericht gescheitert. Demnach muss er sein 2004 erbautes Haus um 36 cm verkürzen. Der Hausbesitzer und Architekt hatte geltend gemacht, der Teilabbruch würde ihn rund 480 000 Franken kosten. Das seien rund 25 bis 30 Prozent der gesamten Baukosten, was unverhältnismässig sei. Das Haus ist in der Zwischenzeit mehrfach ausgezeichnet worden.

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