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Bündner Richter sollen dreisprachig tagen

Bündner Gerichte sollen in allen drei Kantonssprachen - deutsch, italienisch und rätoromanisch - tagen. CVP und SP setzten sich am Mittwoch im Kantonsparlament mit dieser Forderung durch.Niemand solle sich vor Gericht in einer Fremdsprache verteidigen müssen, lautete das griffigste Argument der Befürworter. Sie riefen dazu auf, Graubündens Einstehen für die Dreisprachigkeit kein blosses Lippenbekenntnis sein zu lassen. Zur Zeit gebe es keinen Richter, der eine Verhandlung vollumfänglich auf Italienisch führen könne.FDP, grosse Teile der BDP sowie die Regierung warnten vergeblich, die Sprachkompetenz der Richter über deren fachliche Fähigkeiten zu stellen. Eine Sprachenquote schränke die Auswahl von Richtern erheblich ein.Der Sprachenartikel wurde mit 59 zu 42 Stimmen angenommen. Betroffen sind je fünf Richterämter bei Kantons- und Verwaltungsgericht. Anlass zur Sprachendiskussion war die Umsetzung der schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung auf kantonaler Ebene.

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