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Bundesgericht pfeift Glarner Fiskus zurück

Der Kanton Glarus darf Prämienverbilligungen für die Krankenkasse nicht mit der Steuerschuld verrechnen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Kanton hat bislang die Prämienverbilligung von den zu bezahlenden Steuern abgezogen. Er wollte damit verhindern, dass die Prämienverbilligung für andere Zwecke, wie Ferien, eingesetzt wird. Die Praxis ist seit der Einführung im Jahr 2006 umstritten. Jetzt muss eine Gesetzesänderung ausgearbeitet werden.

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